Grundwissen über Minischweine
So, 19. August 2018
- Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
 
- Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
 
- Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
 
- Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
 
- Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
 
- Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
 
- Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein
 
- Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
 
- Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten
 
- Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein
 
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		Kernstrasse 3
		
		
		5144 Handenberg
			   
 
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Dienstzeiten
 Mo 07.00 bis Di 19.00
Mi 15.00 bis 19.00
Do u. Fr 07.00 bis 19.00
Sa 07.00 bis 12.00
 Termine nach telefonischer Vereinbarung
Fotos
Impressum
Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit Mag. Christian Russinger, Tierärztegemeinschaft Innviertel Ges.n.b.R
Kammer/Verband: Tierärztekammer
Sonstige Aufsichtsbehörde: BH Braunau am Inn
UID: ATU 40007808
Sparten: Gesundheit » Tierarzt , Gesundheit
Direktzugriff: https://tierarzt-russinger.gemeindeausstellung.at
